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ASoK 7, Juli 2003, Seite 247

OGH: Entlassung / Vertrauensunwürdigkeit

1. Ein Arbeitnehmer, der entgegen einer entsprechenden Weisung an zwei aufeinander folgenden Tagen bei auswärtigen Dienstverrichtungen nicht wie vorgesehen aus- und anschließend wieder einstempelt und die Gründe dafür einträgt, verwirklicht nicht den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit, weil er durch diese Vorgangsweise nicht den Anschein erweckt, mehr als tatsächlich geleistet zu haben, um sich damit eine Leistung zu erschleichen.

2. Beim Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit ist nicht nur der letzte, unmittelbar zur Entlassung führende Vorfall, sondern das Gesamtverhalten des Arbeitnehmers innerhalb eines längeren Zeitraumes zu berücksichtigen. Dabei ist es aber nicht zulässig, mehrere unterschiedliche, nicht tatbestandsmäßige Entlassungsgründe zu kumulieren und einem Entlassungstatbestand zu unterstellen, wobei die fehlende Tatbestandsmäßigkeit durch die Quantität der Entlassungsgründe ersetzt werden soll.

3. In der Vergangenheit liegende Vorkommnisse wie Surfen des Arbeitnehmers im Internet während der Dienstzeit, das er nach Ermahnung sogleich einstellte, ein verschmutztes Dienstfahrzeug sowie Unfälle des Arbeitnehmers mit dem Dienstfahrzeug oder eine vom Arb...

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