zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 7, Juli 2003, Seite 224

Die Umsetzung des europäischen Arbeitsrechts im Landarbeitsrecht

Mag. Gerfried Gruber

1. Die Systematik des Landarbeitsrechts

1.1. Kompetenz

Als Kompetenzgrundlage gilt Artikel 12 Abs. 1 Z 6 B-VG: Danach ist Bundessache die Gesetzgebung über die Grundsätze, Landessache die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung betreffend Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt.

1.2. Geltungsbereich

Die auf der genannten Kompetenzgrundlage erlassenen Grundsatzbestimmungen sind im Landarbeitsgesetz 1984 (LAG) festgelegt. Der Geltungsbereich umfasst folglich

• das Arbeitsvertragsrecht der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter sowie

• den Arbeiter- und Angestelltenschutz von Arbeitern und Angestellten, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt.

Teilweise ausgenommen vom Geltungsbereich sind familieneigene Dienstnehmer; auf sie sind nur bestimmte Abschnitte des LAG anwendbar.

S. 2251.3. Betriebsbegriff

Anknüpfungspunkt für die Geltung des Landarbeitsrechts im Einzelfall ist die Zuordnung zu einem land-/forstwirtschaftlichen Betrieb. So ist Land- und Forstarbeiter, wer vertragsmäßig entgeltliche Dienstleistungen in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erbringt. Was ein Betr...

Daten werden geladen...