Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Pensionsreform
Eckpunkte: Abschaffung der Frühpensionen und neue Pensionsberechnung
Am wurde im Nationalrat im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2003 die Pensionsreform beschlossen. Da der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. 6. keinen Beharrungsbeschluss gemäß Art. 42 BVG gefasst hat, wird das Budgetbegleitgesetz im August 2003 in Kraft treten. Die Eckpfeiler der Reform sind die Abschaffung der Frühpensionen, die Verlängerung der Durchrechnung, die Reduzierung der Steigerungspunkte - um das Ziel mit 65 Jahren bei 45 Beitragsjahren 80 % des durchschnittlichen Lebenseinkommens als Pension zu erreichen -, Verbesserungen bei Kindererziehungszeiten und Veränderungen bei der Pensionsanpassung in den Jahren 2004 und 2005. Gleichzeitig wurde im Nationalrat mit einem Entschließungsantrag die zweite Etappe der Pensionsreform, die Vereinheitlichung aller Pensionssysteme und die Einführung eines individuellen Pensionskontos, eingeläutet.
1. Die Grundlagen für die Pensionsreform 2003
Die Pensionsreform 2000 leitete erste Maßnahmen zur Sicherung der gesetzlichen Altersvorsorge für die nächsten Jahre ein. Gleichzeitig wurden aber auch die Grundlagen für eine langfristige Reform gelegt. Zum einen erhielt die neu geschaffene Kommission zur langfristigen Pensionssicherung den gesetzli...