Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Pensionsreform
• Die Pensionsreform
ASoK 7/2003, 210 - 220: Artikel von Thomas Neumann.
Nach Berechung der Steigerungspunkte ist im Übergangsrecht (2004 bis 2008) zunächst die Deckelung mit 80 % zu berücksichtigen und erst dann der Abschlag abzuziehen. Dieser Berechnungsvorgang stellt eine Änderung zur bisherigen Rechtslage dar. Bisher kamen die Abschläge nach Ermittlung des Steigerungsprozentsatzes zur Anwendung und erst dieses Ergebnis wurde mit 80 % gedeckelt (so auch Höfle, ASoK-Sonderheft Pensionsreform kompakt, 22, sowie generell auch für „Hackler": 29, 31).