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Rückforderung zu viel erhaltener Sonderzahlungen nach einem §-25-KO-Austritt
• Rückforderung zu viel erhaltener Sonderzahlungen nach einem §-25-KO-Austritt (§ 16 AngG, KV-Industrieangestellte)
ARD 5406/6/2003: 9 Ob A 104/02 p.
Auf Grund der klaren Regelung im KV-Industrieangestellte muss dem Arbeitnehmer klar sein, dass das Urlaubsgeld nur unter der Bedingung des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses während des gesamten Jahres gewährt wird. Auch im Falle eines Austritts nach § 25 KO nach Erhalt des Urlaubszuschusses und vor Ablauf des Kalenderjahres kann daher das zu viel bezahlte Urlaubsgeld bei der Endabrechnung abgezogen werden.