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ASoK 7, Juli 2003, Seite 239

OGH: Unlauterer Wettbewerb

1. Passiv legitimiert i. S. d. § 1 UWG ist auch der sittenwidrig den Wettbewerb seines neuen Arbeitgebers fördernde Arbeitnehmer.

2. Das Verhalten eines Angestellten, der sich durch Speicherung von Adressen aus Kundenkarteien seines Arbeitgebers eine dauernde und sichere Kenntnis dieser Daten verschafft, um sie später nach seinem Ausscheiden in einem eigenen Unternehmen zu verwerten, ist sittenwidrig i. S. d. § 1 UWG.

3. Dies gilt auch dann, wenn er diese Kundenkartei nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb im Unternehmen des neuen Arbeitgebers verwertet. - (§ 1 UWG)

( 8 Ob A 311/01 w)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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