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ASoK 2, Februar 2002, Seite 56
VwGH: Arbeitskräfteüberlassung
• Die kurzfristige Vorführung neuer Technologien durch betriebsentsandte Ausländer ist unter den Ausnahmetatbestand des § 18 Abs. 2 AuslBG von der Bewilligungspflicht zu subsumieren. - (§ 18 Abs. 2 AuslBG)
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