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Konjunkturbelebungsgesetz 2002
Der Ministerrat hat zur Ankurbelung der schwachen Konjunktur beschlossen, dem Nationalrat ein - überwiegend aus steuer- und förderungsrechtlichen Maßnahmen bestehendes - Paket mit dem Namen „Konjunkturbelebungsgesetz 2002" zur Beschlussfassung vorzulegen. Die folgenden arbeits- bzw. sozialrechtlichen Elemente sind darin enthalten:
S. 50Die von Privaten ausgeübte Arbeitsvermittlung soll erleichtert werden. Insbesondere wird das derzeit gültige Verbot der gleichzeitigen Ausübung der Arbeitsvermittlung und der Arbeitskräfteüberlassung beseitigt. Weiters werden die Regelungen über die Berechtigung zur Arbeitsvermittlung wesentlich vereinfacht: Für gemeinnützige Einrichtungen genügt in Zukunft die Anzeige der beabsichtigten Vermittlungstätigkeit. Für gewerbliche Arbeitsvermittler ist neben der Gewerbeberechtigung keine zusätzliche Anzeige und Nichtuntersagung mehr erforderlich.
Gelockert werden auch die Regelungen über die private Vermittlung von Ausländern. Die bisherige Regelung, wonach Ausländer mit Arbeitserlaubnis nicht an Dritte überlassen werden dürfen, soll fallen. Künftig soll daher die Überlassung von Ausländern mit Arbeitserlaubnis innerhalb jenes Bundeslandes, für welches die Arbei...