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ASoK 2, Februar 2002, Seite 50

Sterbebegleitung

Dr. Christoph Klein

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat den Entwurf eines Bundesgesetzes zur Begutachtung verschickt, mit dem Arbeitnehmern ein Rechtsanspruch auf Abänderung der Arbeitszeit zum Zwecke der Begleitung und Betreuung sterbender Angehöriger eingeräumt werden soll. Der arbeitsrechtliche Kern der Neuregelung soll im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz Aufnahme finden.

Der Arbeitnehmer kann danach zum Zwecke der Sterbebegleitung bestimmter, im Folgenden angeführter Angehöriger sowohl eine Herabsetzung der Normalarbeitszeit als auch eine Änderung der Lage der Normalarbeitszeit für einen bestimmten, drei Monate jedoch nicht übersteigenden Zeitraum verlangen. Stellt sich heraus, dass diese Zeit nicht ausreicht, kann eine Verlängerung auf bis zu insgesamt sechs Monate verlangtS. 51 werden. Die von dem Anspruch auf Sterbebegleitung erfassten Angehörigen sind: Ehegatten und Lebensgefährten; Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern u.s.w., Kinder, Enkelkinder, u.s.w.); Wahl- und Pflegekinder; Verwandte in der Seitenlinie des zweiten und dritten Grades (Geschwister, Onkel/Tanten, Neffen/Nichten). Ein gemeinsamer Haushalt mit dem betreffenden Angehörigen ist nicht erforderlich.

Die vom Arbeitnehmer angestrebte Änderung d...

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