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ASoK 2, Februar 2002, Seite 60

OGH: Entlassung Pfleger

Der rüde Umgang eines im Stationsdienst eines Rehabilitationszentrums beschäftigten Pflegers mit einem der Patienten, der an einem Zustand nach einem Schädel-Hirn-Trauma und Schlaganfall litt, und das anschließende aggressive und mit Drohungen verbundene Verhalten S. 61des Pflegers gegenüber seiner Vorgesetzten sind als derart gravierend zu beurteilen, dass es das Vertrauen der Arbeitgeberin so zu erschüttern geeignet war, dass ihr im Hinblick auf einen den Anforderungen der Patienten gerecht werdenden Pflegedienst eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers selbst innerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar war. -(§ 27 Z 1 AngG)

„Nach den bindenden Feststellungen zog der an einem Rehabilitationszentrum der Beklagten als Pflegehelfer beschäftigte, bereits wegen einer früheren Aggression nach einer Patientenbeschwerde einschlägig verwandte Kläger im August 1998 einen halbseitig gelähmten Patienten mit Zustand nach einem Unfall mit schwerem Schädel-Hirn-Trauma und Schlaganfall gegen dessen Willen ungehalten aus dem Bett, nachdem der Patient das Bett eingenässt hatte, sodass es frisch gemacht und der Patient geduscht werden musste. Beim Herausziehen wurde das linke Bein des Patienten verbogen, wo...

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