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ASoK 2, Februar 2002, Seite 52

Krankenversicherungsbeiträge auf Grund einer Versicherungspflicht

Dr. Wolfgang Höfle

Krankenversicherungsbeiträge auf Grund einer Versicherungspflicht (§ 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG)

Abgabenänderungsgesetz 2001 (BGBl. I Nr. 144/2001); Lohnsteuerrichtlinien 2002, Randzahl 243: Erlass vom , GZ 07 2501/4-IV/7/01, AÖFV Nr. 255/2001 v. , 1189 ff.

Nach dem AbgÄG 2001 sind nunmehr auch Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht als Werbungskosten abzugsfähig. Damit erfolgte eine Gleichstellung mit freiwilligen Beiträgen an eine inländische gesetzliche Krankenversicherung.

Mit dieser Änderung wird dem Erlass des BMF zum „opting out" in der Krankenversicherung bei Freiberuflern vom (eingearbeitet in die Einkommensteuerrichtlinien 2000, Rz. 1251 ff.) eine eindeutige gesetzliche Grundlage geboten.

S. 52Bei Beiträgen auf Grund einer ausländischen Versicherungspflicht dürfte der Gesetzgeber die Situation von deutschen, nach Österreich entsendeten Arbeitnehmern vor Augen gehabt haben. In Deutschland sind Arbeitnehmer, die die dortige Höchstbeitragsgrundlage überschreiten, nicht pflichtversichert; sie müssen sich aber im Rahmen einer Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern. So wie bei Freiberuflern ...

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