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ASoK 2, Februar 2002, Seite 56

OGH: Vertragsbedienstete / Nichtverlängerung Dienstverhältnis

1. Die insbesondere am Fall einer unwirksamen einseitigen Auflösung eines Dienstverhältnisses bzw. am Fortsetzungsanspruch des Arbeitnehmers nach einem Betriebsübergang i. S. d. § 3 AVRAG entwickelten Überlegungen sind auch auf den Fall der Nichtverlängerung eines Dienstverhältnisses nach § 52 Abs. 6 VBG sinngemäß zu übertragen.

2. Mangels einer gesetzlichen Frist für die Durchsetzung der Verlängerung des Dienstverhältnisses bei allenfalls ungerechtfertigter Weigerung des Dienstgebers auf Verlängerung des Dienstvertrags ist die zeitliche Grenze unter Bedachtnahme auf § 863 ABGB zu ziehen und zu beurteilen, ob das Verhalten des Dienstnehmers als stillschweigendes Einverständnis mit der Nichtverlängerung bzw. als Verzicht auf die Geltendmachung der Unzulässigkeit der Nichtverlängerung aufzufassen ist.

3. Eine ungewöhnlich lange Untätigkeit über einen Zeitraum von zunächst mehr als sechs Monaten nach der zum Zweck der Abrechnung der Urlaubsentschädigung abgegebenen Dienstendemeldung und danach von weiteren 19 Monaten nach der Erhebung einer Aufsichtsbeschwerde an das zuständige Bundesministerium kann nicht mehr als angemessen angesehen werden. - (§ 52 Abs. 6 VBG)

( 9 Ob A 342/00 k)

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