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OGH: Entlassungserklärung
• 1. Die bloße Abmeldung des Arbeitnehmers bei der Krankenkasse ist keine Entlassungserklärung.
• 2. Mangels einer Entlassungserklärung ist das Vorliegen von Entlassungsgründen nicht zu prüfen. Der Arbeitnehmer ist so zu stellen, als wäre das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß gekündigt worden.
• 3. Dies gilt auch für die Abfertigung, weil positive Anspruchsvoraussetzungen für den darauf gerichteten Anspruch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine bestimmte Dauer desselben sind, nicht jedoch die Art der Beendigung. -(§ 27 AngG)
( 9 Ob A 84/01 w)