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ASoK 2, Februar 2002, Seite 60

OGH: Entlassungserklärung

1. Die bloße Abmeldung des Arbeitnehmers bei der Krankenkasse ist keine Entlassungserklärung.

2. Mangels einer Entlassungserklärung ist das Vorliegen von Entlassungsgründen nicht zu prüfen. Der Arbeitnehmer ist so zu stellen, als wäre das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß gekündigt worden.

3. Dies gilt auch für die Abfertigung, weil positive Anspruchsvoraussetzungen für den darauf gerichteten Anspruch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine bestimmte Dauer desselben sind, nicht jedoch die Art der Beendigung. -(§ 27 AngG)

( 9 Ob A 84/01 w)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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