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ASoK 2, Februar 2002, Seite 63

OGH: Rückzahlung Ausbildungskosten

Eine Vereinbarung über eine entgeltliche Ausbildung zum Piloten, die die Fälligkeit des vorfinanzierten Rückzahlungsbetrages von bestimmten Entwicklungen -etwa dem Zustandekommen eines Anstellungsverhältnisses -abhängig macht, ist nicht sittenwidrig. -(§ 879 ABGB)

„Wie die Vorinstanzen richtig erkannt haben, hat sich die Rechtsprechung zum Fragenkomplex ‚Ausbildungskosten' vor allem mit der Frage auseinander gesetzt, ob Vereinbarungen zulässig und wirksam sind, nach denen der Arbeitnehmer die Kosten einer ihm zunächst grundsätzlich unentgeltlich zugesicherten Ausbildung nachträglich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (in aller Regel bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Zeit) zurückzahlen muss.

[...] Der hier zu beurteilende Fall unterscheidet sich jedoch von den dieser Rechtsprechung zu Grunde liegenden Sachverhalten in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bestand zwischen den Streitteilen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis; vor allem aber -und das macht eine der Besonderheiten der hier zu beurteilenden Vereinbarung aus -wurde in der Ausbildungsvereinbarung für keine der Parteien eine Verpflichtung begründet, mit dem Kontrahent...

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