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ASoK 2, Februar 2002, Seite 39

Freizügigkeitsabkommen EG/Mitgliedstaaten-Schweiz und soziale Sicherheit

Nachteile in der Altersversorgung von Grenzgängern

Dr. Bernd Schulte

Die im Jahre 1997 in Kraft getretene 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung/
Invalidenversicherung (AHV/IV) der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat zu einer Reihe von Benachteiligungen für die dem Vernehmen nach rd. 156.000 ausländischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz geführt - darunter über 30.000 deutsche, ca. 80.000 französische, 35.000 italienische sowie ca. 7.300 österreichische Staatsangehörige.

1. Reform der Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung in der Schweiz und ihre Auswirkungen auf Grenzgänger

Es handelt sich dabei um Personen, die in der Schweiz erwerbstätig waren, aber ihren Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich hatten. Nach in Deutschland angestellten Berechnungen erhielt z. B. ein Grenzgänger, der mit einem nicht berufstätigen Ehegatten verheiratet war, drei Kinder hatte, in Deutschland wohnte, in der Schweiz arbeitete und dort ein den durchschnittlichen Jahresverdienst übersteigendes Arbeitseinkommen hatte, nach 30 Beitragsjahren aufgrund der Neuregelung lediglich noch eine um rund 1/3 geminderte Rente. Eine Besitzstandswahrung gibt es nicht. Ältere Grenzgänger haben auch keine Möglichke...

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