Suchen Kontrast Hilfe
ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 103 Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen

Renate Novak

1

Infolge Überleitung durch § 103 der ASchG-Stammfasssung galt die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für weibliche Arbeitnehmer, BGBl 1976/696, mit geringfügigen Korrekturen bzw Anpassungen bis zur Neuregelung vorläufig weiter. § 3 der Verordnung wurde in der Folge mit Maßgabenregelung durch die ASchG-Novelle BGBl I 1997/9 an die ASchG-Rechtslage angepasst.

2

Aufgrund der neuen Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Frauen, BGBl II 2001/356, die mit in Kraft getreten ist, wurde § 103 ASchG gegenstandslos und durch das ANS-RG, BGBl I 2001/159, mit aufgehoben (vgl ErlRV 802 BlgNR 21. GP, die ergänzend auf die Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen - SVP-VO verweisen: Gemäß § 4 Abs 1 SVP-VO ist bei der Auswahl der Sicherheitsvertrauenspersonen nach Möglichkeit ua auf eine dem Beschäftigtenstand entsprechende Vertretung von Frauen und Männern zu achten).

3

Um nicht mehr erforderliche Beschäftigungsbeschränkungen bzw -verbote für Frauen zu beseitigen wurde die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen, BGBl II 2001/356 idF BGBl II 2008/279, durch die Verordnung BGBl II 2015/230 mit Wirksamkeit ersatzlos aufgeh...

Daten werden geladen...