ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
2. Aufl. 2025
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§ 101a Erleichterungen bei Betriebsübergaben
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grace-Period - Gesetz | |
II. | Erleichterte Meldung neu bestellter Sicherheitsvertrauenspersonen (§ 101a Z 1 ASchG) | |
III. | Erleichterte Einberufung des Arbeitsschutzausschusses (§ 101a Z 2 ASchG) |
I. Grace-Period - Gesetz
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Das Grace-Period - Gesetz, BGBl I 2024/56, regelt Erleichterungen bei Betriebsübergaben im Abgaben-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht, die mit rückwirkend in Kraft gesetzt wurden. Für die Dauer von zwei Jahren ab Übergabe (Grace Period) gelten bestimmte Rechtsvorgaben nicht oder nur in eingeschränktem Umfang. Die Erläuterungen der Regierungsvorlage (ErlRV 2510 BlgNR 27. GP) verweisen dazu auf das Regierungsprogramm der Bundesregierung für die 27. Gesetzgebungsperiode, wonach Erleichterungen für Betriebsübergaben geschaffen werden sollten („Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020 - 2024“, S 95). Das Grace-Period - Gesetz soll insbesondere Familienunternehmen und KMU in der Zeit der Betriebsübergabe unterstützen, der Schwerpunkt der Neuregelungen betrifft dabei das Abgabenrecht (Artikel 1, zB Begleitung einer Unternehmensübertragung durch die Abgabenbehörde) sowie Erleichterungen bei gewerberechtlich...