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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 77a Begehungen in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung


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I.
Präventivdienstbetreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern
1, 2
II.
Begehungsmodell und Artikel VI (Beratungsdienste) der ASchG-Stammfassung
3- 6
III.
Basisbetreuung (regelmäßige Begehungen)
7- 12
IV.
Anlassbetreuung
13- 15
V.
Anwesenheit der Beschäftigten
VI.
Ermittlung der Arbeitnehmerzahl
17- 19
VII.
Sonderregelungen bei Ausbildung Jugendlicher und Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen
20- 22

I. Präventivdienstbetreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern

1

§§ 77a, 78 und 78b ASchG regeln seit die Präventivdienstbetreuung in Kleinbetrieben in Form von Begehungen (statt Mindestpräventionszeiten) und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Präventionszentren (Beratungsdiensten iSd Artikels VI der ASchG-Stammfassung):

  • In kleineren Arbeitsstätten erfolgt nach § 77a ASchG die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch regelmäßige (Abs 2) und anlassbezogene (Abs 3) Begehungen der Präventivfachkräfte, die nach Möglichkeit gemeinsam stattzufinden haben.

  • § 78 ASchG regelt die möglichen Formen zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung von Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern, in...

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