Novak/Lechner-Thomann
ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Kommentar
2. Aufl. 2025
Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9
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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
§ 62 Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
Übersicht der Kommentierung
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I. | Eignung der Arbeitnehmer für gefährliche Arbeiten - Fachkenntnisse und fachkundige Aufsicht | ||
II. | Fachkenntnisse oder fachliche Kenntnisse für die Durchführung gefährlicher Arbeiten | ||
A. | Fachkenntnisse nach der FK-V | ||
B. | Fachliche Kenntnisse und Eignung nach der BauV | ||
C. | |||
D. | Fachliche Kenntnisse und elektrotechnische Unterweisung nach der ESV 2012 | ||
III. | Fachkenntnisse für die Organisation und Vorbereitung gefährlicher Arbeiten | ||
A. | Fachkenntnisse für Vorbereitung und Organisation von Arbeiten unter Hochspannung nach der FK-V | ||
B. | Vorbereitung und Organisation von bühnen- und beleuchtungstechnischen Arbeiten nach der FK-V | ||
IV. | Fachkundige Aufsicht | ||
A. | Fachkundige Aufsicht nach der Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung (Fachkenntnisse nach FK-V) | ||
B. | Fachkundige Aufsicht und fachliche Eignung nach BauV | ||
C. | Fachkundige Aufsicht nach VEXAT | ||
D. | Fachkenntnisse der Sprengaufsicht nach SprengV | ||
E. | Fachkundige Aufsicht und Vertretung nach BohrarbV | ||
F. | Fachkundige Leitung und Vertretung nach TAV | ||
G. | Fachkundige Aufsicht nach ESV 2012 | ||
V. | Geltung für Arbeitgeber | ||
VI. | Arbeitnehmerverzeichnis Fachkenntnisse | ||