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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 62 Fachkenntnisse und besondere Aufsicht

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Eignung der Arbeitnehmer für gefährliche Arbeiten - Fachkenntnisse und fachkundige Aufsicht
1- 4
II.
Fachkenntnisse oder fachliche Kenntnisse für die Durchführung gefährlicher Arbeiten
5
A.
Fachkenntnisse nach der FK-V
6- 14
B.
Fachliche Kenntnisse und Eignung nach der BauV
15- 17
C.
Fachkenntnisse nach der SprengV (iVm FK-V)
18, 19
D.
Fachliche Kenntnisse und elektrotechnische Unterweisung nach der ESV 2012
20, 21
III.
Fachkenntnisse für die Organisation und Vorbereitung gefährlicher Arbeiten
A.
Fachkenntnisse für Vorbereitung und Organisation von Arbeiten unter Hochspannung nach der FK-V
23- 25
B.
Vorbereitung und Organisation von bühnen- und beleuchtungstechnischen Arbeiten nach der FK-V
26- 34
IV.
Fachkundige Aufsicht
35- 40
A.
Fachkundige Aufsicht nach der Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung (Fachkenntnisse nach FK-V)
41- 43
B.
Fachkundige Aufsicht und fachliche Eignung nach BauV
44- 47
C.
Fachkundige Aufsicht nach VEXAT
48- 50
D.
Fachkenntnisse der Sprengaufsicht nach SprengV
E.
Fachkundige Aufsicht und Vertretung nach BohrarbV
52- 54
F.
Fachkundige Leitung und Vertretung nach TAV
55- 57
G.
Fachkundige Aufsicht nach ESV 2012
V.
Geltung für Arbeitgeber
59, 60
VI.
Arbeitnehmerverzeichnis Fachkenntnisse
61, 62

I. Eignung der Arbeitnehmer für g...

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