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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 61 Arbeitsplätze

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung


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I.
Gestaltung von Arbeitsplätzen
1- 3
II.
Sitzgelegenheiten, Kassenarbeitsplätze, Arbeitstische, Werkbänke
4- 10
III.
Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr und abgelegene Arbeitsplätze (Alleinarbeitsplätze)
11- 16
IV.
Arbeitsplätze im Freien, Verkaufsstände
17- 20

I. Gestaltung von Arbeitsplätzen

1

Die Bestimmungen über Arbeitsplätze entsprechen zum Großteil der vor dem ASchG geltenden Rechtslage, siehe §§ 2 und 6 ANSchG sowie §§ 18, 19, 20, 24, 48, 49 und 57 AAV. § 61 Abs 4 ASchG entspricht Anhang I Z 15.2 der Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG und Anhang IV Teil A Z 12 der Baustellenrichtlinie 92/57/EWG. Besondere Regelungen über die Gestaltung von Arbeitsplätzen enthalten vor allem Anhang IV Teil B Abschnitt II der Baustellenrichtlinie 92/57/EWG sowie der Anhang der Mineralgewinnungsrichtlinie 92/104/EWG (vgl ErlRV 1590 BlgNR 18. GP).

2

Nach § 2 Abs 4 ASchG ist ein Arbeitsplatz im Sinne dieses Bundesgesetzes der räumliche Bereich, in dem sich Arbeitnehmer bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit aufhalten.

3

Bis zur Erlassung von Durchführungsverordnungsregelungen über Sitze, Tische und Werkbänke zu § 61 Abs 5 ASchG gilt aufgrund des ASchG-Übergangsrechts § 49 AAV vorläufig im Rang eines Bundesgesetzes weiter (§ 114 Abs 4 Z 2 ASchG). Für Baustellen gelten gemä...

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