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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 59 Verordnungen über die Gesundheitsüberwachung

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung


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I.
Verordnungsermächtigung
1
II.
Durchführungsverordnungen zum fünften Abschnitt ASchG
2

I. Verordnungsermächtigung

1

Siehe Anmerkungen zu § 18 ASchG und zu den betreffenden Bestimmungen dieses Abschnittes.

Mit der ASchG-Novelle BGBl I 2012/118 erfolgte die Aktualisierung der Ressortbezeichnung gemäß der damaligen Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl I 2009/3 (derzeit Bundesministeriengesetz - BMG idF der Novelle 2022, BGBl I 2022/98: Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft).

II. Durchführungsverordnungen zum fünften Abschnitt ASchG

2

Folgende Verordnung über die Präventivdienste wurde erlassen:

Verordnung über die Gesundheitsüberwachung (VGÜ), BGBl II 1997/27, in Kraft getreten am (gemäß § 11 VGÜ für Nachtarbeitsuntersuchungen mit , für Untersuchungen bei Einwirkung biologischer Arbeitsstoffe mit ). Derzeit lautet der Verordnungstitel (BGBl II 2024/330): Verordnung über die Gesundheitsüberwachung 2024 (VGÜ).

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