ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
2. Aufl. 2025
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§ 59 Verordnungen über die Gesundheitsüberwachung
Übersicht der Kommentierung
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I. Verordnungsermächtigung
1
Siehe Anmerkungen zu § 18 ASchG und zu den betreffenden Bestimmungen dieses Abschnittes.
Mit der ASchG-Novelle BGBl I 2012/118 erfolgte die Aktualisierung der Ressortbezeichnung gemäß der damaligen Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl I 2009/3 (derzeit Bundesministeriengesetz - BMG idF der Novelle 2022, BGBl I 2022/98: Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft).
II. Durchführungsverordnungen zum fünften Abschnitt ASchG
2
Folgende Verordnung über die Präventivdienste wurde erlassen:
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung (VGÜ), BGBl II 1997/27, in Kraft getreten am (gemäß § 11 VGÜ für Nachtarbeitsuntersuchungen mit , für Untersuchungen bei Einwirkung biologischer Arbeitsstoffe mit ). Derzeit lautet der Verordnungstitel (BGBl II 2024/330): Verordnung über die Gesundheitsüberwachung 2024 (VGÜ).