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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 49 Eignungs- und Folgeuntersuchungen

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
A.
Allgemeines zum fünften Abschnitt — EU-Richtlinien zur Gesundheitsüberwachung
1- 3
B.
Rechtsüberleitung (§ 112 ASchG) und Systematik der Untersuchungen
4- 8
C.
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung 2024 (VGÜ)
9- 13
II.
Gemeinsame Bestimmungen (ASchG, VGÜ)
14- 17
III.
Eignungs- und Folgeuntersuchungen (§ 49 Abs 1 und 2 ASchG, VGÜ)
18, 19
A.
Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach § 49 Abs 1 ASchG, § 2 VGÜ
20- 23
B.
Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach § 49 Abs 2 ASchG, § 3 VGÜ
C.
Eignungs- und Folgeuntersuchungen im untertägigen Bergbau (§ 3a VGÜ)
D.
Eignungs- und Folgeuntersuchungen bei Beschäftigung in Räumen mit zur Brandvermeidung herabgesetzter Sauerstoffkonzentration (§ 3b VGÜ)
26- 28
IV.
Untersuchung aufgrund Bescheid des Arbeitsinspektorates (§ 49 Abs 3 ASchG)
29- 31
V.
Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (§ 6a VGÜ)
32- 34
VI.
Gesundheitliche Eignung (§ 7 VGÜ)
35, 36
VII.
Information der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen (§ 8 VGÜ)
37, 38

I. Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz

A. Allgemeines zum fünften Abschnitt — EU-Richtlinien zur Gesundheitsüberwachung

1

Die Gesetzesmaterialien zur Gesundheitsüberwachung nach ASchG (ErlRV 1590 BlgNR 18. GP) betonen, dass die EU-Richtlinien der Präventivmedizin und der Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz einen hohen Stellenwert einräumen. Da die Richtlinien von Eignungs- und wiederkehrenden Untersuchungen ausgehen, konnte weitgehen...

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