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Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 11

Alge

Literatur: Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindervergütung. Kommentar4 (2016); Brunner/Alge, Diensterfindungen von „Leiharbeitern“, ÖBl 2018, 48–53; Eypeltauer/Nemec, Diensterfindungsrecht. 100 Fragen und Antworten2 (2015); Friebel/Pulitzer, Österreichisches Patentrecht2 (1972); Hermann/Schmidt, Österreichisches Patentgesetz2 (1978); Mayr, Vergütung für Erfindungen von Dienstnehmern (1997); Reitböck, Der Begriff der Diensterfindung und angrenzende Rechtsfragen (2003); Weiser, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz3 (2016); Wiltschek, Zur Diensterfindervergütung im Konzern, in Fitz et al, FS Torggler, 1359–1369.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Unterlassung einer angemessenen Benutzung
13
II.
Übertragung an einen Dritten
4
A.
Ohne Zustimmung des Erfinders
5
B.
Mit Zustimmung des Erfinders
6, 7
C.
Überlassene Arbeitskraft („Leiharbeiter“)
810
D.
Erfindungen im Konzern
1119
III.
Übertragung an einen vom Erfinder bezeichneten Dritten
IV.
Dem Dienstgeber zumutbarer Umfang der Benutzung der Diensterfindung
A.
Billige Berücksichtigung der Umstände
2125
B.
Nutzen des Dienstgebers ohne Ausübung
2629

Vorspann

Diese Bestimmung betrifft einen Sonderfall einer nachträglichen Anpassung einer bereits bestehenden Vereinbarung zur Erfindungsvergütung.

I. Unterlassung ...

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