PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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Vor § 6 ff Erfindungen von Dienstnehmern
Literatur: Abel, Die Diensterfindung im österreichischen Recht, GRURInt 1962, 117–122; Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindervergütung. Kommentar4 (2016); Bartenbach/Volz, Zur Vergütung von in Anspruch genommenen Diensterfindungen durch den Arbeitgeber in Österreich nach dem Patentgesetz 1970 – zugleich eine vergleichende Betrachtung mit der deutschen Rechtssituation, Mitt 2016, 371–387; Hunna, Die Erfindungen von Dienstnehmern nach österreichischem Recht, ÖBl 1952, 17–19; Mayr, Vergütung für Erfindungen von Dienstnehmern (1997); Thaler, Die Dienstnehmererfindung, ÖBl 1960, 21–24.
Übersicht
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I. | Historische Entwicklung | |
II. | Übertragung der Erfindung | |
III. | Unterschiede zu Deutschland | |
IV. | Praxis |
I. S. 137Historische Entwicklung
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Die Bestimmungen der § 6 bis 19 wurden mit der PatG-Nov 1925 eingeführt. Sie bestehen somit seit fast 100 Jahren in inhaltlich unveränderter Form. Ursprünglich wollte man mit der Novelle 1925 lediglich Klärungen hinsichtlich der Rechte der Erfinder („Urheber“) herbeiführen, zB das Recht des Erfinders, genannt zu werden. Dann aber entschloss man sich im parlamentarischen Ausschuss für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten, auch die Verhältnisse...