PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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Nach § 32 Bilanzielle und steuerliche Behandlung von Patenten
Übersicht
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I. | Bilanzierung | |||
II. | Ertragsteuern | |||
A. | Einleitung | |||
S. 481 | B. | Hälftesteuersatz für die Verwertung von Patenten durch den Erfinder (§ 38 EStG) | ||
C. | Exkurs: Diensterfindung | |||
D. | Abzugsverbot für Lizenzzahlungen | |||
E. | Forschungsprämie | |||
F. | Aktivierungsverbot für Patente im Steuerrecht | |||
G. | Patente im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen | |||
III. | Umsatzsteuer | |||
IV. | Rechtsgeschäftsgebühren | |||
A. | Gesetzliche Bestimmungen | |||
B. | Gebührenschuldner, Haftung, finanzstrafrechtliche Verantwortung | |||
C. | Exkurs: Vermeidung von Rechtsgeschäftsgebühren | |||
1. | Angebot und konkludente Annahme | |||
2. | Anwaltskorrespondenz | |||
3. | Errichtung einer Auslandsurkunde | |||
4. | Video und Tonbandaufzeichnungen | |||
5. | Gebührenvermeidung im Zusammenhang mit Patentübertragungen |
I. Bilanzierung
1
Aus § 197 Abs 2 UGB wird einerseits abgeleitet, dass immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aktiviert werden müssen, wenn sie entgeltlich erworben wurden, und andererseits nicht aktiviert werden dürfen, wenn sie selbst hergestellt wurden.
2
Immaterielle Wirtschaftsgüter, die dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind und daher zur Veräußerung angeschafft oder hergestellt werden, müssen in jedem Fall...