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Unterhaltsanspruch während des Masterstudiums (nach Bachelorabschluss)
iFamZ 2009/222
Sachverhalt: Nach einem früheren Studienwechsel schloss Nadine F das Bachelorstudium der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft mit Auszeichnung ab (Studiendauer an der Universität Wien im Durchschnitt 8,1 Semester) und führt dieses Studium als Masterstudium fort. Der Antrag des Vaters auf Enthebung von seiner Unterhaltspflicht blieb in allen drei Instanzen erfolglos.
Rechtliche Beurteilung: Der OGH bestätigte seine in der Entscheidung vom , 6 Ob 92/08k, iFamZ 2008/112, 248, zum Studium der Betriebswirtschaft vertretene Ansicht, dass die von der bisherigen Rsp für das Doktoratsstudium entwickelten Anforderungen nicht in voller Strenge auf das Masterstudium nach dem UG 2002 übertragen werden können. Entscheidend ist vielmehr, dass auch das Masterstudium noch unmittelbar der Berufsvorbildung dient. Es kann angenommen werden, dass sich mit dem Abschluss des viersemestrigen Masterstudiums der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft die beruflichen Möglichkeiten im Vergleich zu jenen nach dem Bakkalaureatsstudium erweitern.