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Das deutsche FamFG und Verfahren in Kindschaftssachen
Der „Verfahrensbeistand“ im Vergleich mit dem österreichischen Modell des Kinderbeistands
In Deutschland ist – in Gestalt des FamFG (kurz für „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“), das auch das bisherige FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) ersetzt – eine neue Verfahrensordnung geschaffen worden, die ähnlich dem AußStrG alle Familiensachen zusammenfasst. Das Gesetz, das mit in Kraft getreten ist, enthält einige interessante Ansätze zur Verbesserung der Verfahren in Kindschaftssachen.In einer Serie von drei Kurzbeiträgen sollen diese vorgestellt und hierdurch die Diskussion darüber angeregt werden, ob diese Reformpunkte helfen könnten, auch in Österreich bestehende drängende Probleme zu beseitigen. Da der Entwurf eines „Kinder – beistand-Gesetzes“ bereits zur Begutachtung versandt wurde und eine Regierungsvorlage in Vorbereitung ist, soll – nach einer kurzen „Einführung“ in das FamFG – zunächst auf das vergleichbare Institut in diesem Gesetz, den „Verfahrensbeistand“, eingegangen werden
I. Zur Genese des FamFG
Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beschloss der Deutsche Bundestag im Juni 2008 das FamFG, das dann auch problemlos den Bundesrat passierte. Das geric...