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iFamZ 3, Mai 2011, Seite 145

Zur Situation der Kindesanhörung durch das Gericht

Ergebnisse einer repräsentativen Untersuchung in Deutschland

Michael Karle

Im Zusammenhang mit Kindesanhörungen wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob diese nicht eine zu hohe Belastung, insb für jüngere Kinder, darstellen. Wissenschaftlich fundierte Ergebnisse hierüber gibt es bislang nicht. Diese Frage ist zentraler Gegenstand einer repräsentativen Befragungs- und Beobachtungsstudie in Deutschland gewesen, deren Ergebnisse hier dargestellt werden. Erfasst worden sind darüber hinaus die konkreten Modalitäten und die geübte Praxis von Kindesanhörungen, die Einstellungen der Richterinnen und Richter zur Kindesanhörung, ihre berufliche Situation, die Rolle der Eltern und anderer Berufsgruppen innerhalb und außerhalb der Anhörung.

I. Anhörungspflicht

Familiengerichte sind in Deutschland gemäß dem am in Kraft getretenen § 159 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen vor einer die Person oder das Vermögen eines Kindes betreffenden Entscheidung das Kind persönlich anzuhören. Der seit dem und damit zum Zeitpunkt der Untersuchung noch gültige § 50b FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) hat den gleichen Inhalt;...

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