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Zum Erfordernis des „gewöhnlichen Aufenthalts“ des Minderjährigen
iFamZ 2009/252
Art 3 HKÜ
1. Anzuwendendes materielles Recht
Sowohl die Wirkungen der Unehelichkeit eines Kindes (§ 25 Abs 2 IPRG) als auch dessen Obsorge (§ 27 Abs 1 IPRG) sind nach dem Personalstatut des Kindes zu beurteilen (Verschraegen in Rummel, ABGB3 [2004] § 27 Rz 4 IPRG; vgl auch Schwimann, Internationales Privatrecht3 [2001] 168; ). Nach § 9 Abs 1 Satz 1 IPRG ist das Personalstatut einer natürlichen Person das Recht des Staates, dem diese Person angehört.
Nach den Angaben des Antragstellers ist der Minderjährige Doppelstaatsbürger der Slowakei und der Bundesrepublik Deutschland. Für diesen Fall sieht § 9 Abs 1 Satz 3 IPRG vor, dass dann die Staatsangehörigkeit des Staates maßgebend ist, zu dem die stärkste Beziehung besteht. Nach dem insoweit übereinstimmenden Vorbringen beider Eltern ergibt sich daraus die Slowakei, während ein besonderer Bezug zu Deutschland nicht ersichtlich ist (vgl RIS-Justiz RS0009222; RS0009220 [T1]; RS0009229).
2. Sorgerecht iSd Art 3 HKÜ
Die Rechtsmittelwerberin legt keine stichhaltigen Argumente dar, weshalb die rekursgerichtlichen Ausführungen, beiden Eltern stehe nach slowakischem Recht die gemeinsame Obsorge – zumindest, soweit sie die Frage der Übersiedlung ins Ausland betrifft – zu, un...