Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellung ins Ursprungsland, nicht zum anderen Elternteil
iFamz 2009/253
Art 11 VO Brüssel IIa, Art 13 HKÜ
OGH 16 . 7. 2009, 2 Ob 103/09z
Die Rechtsrüge des Vaters geht großteils nicht vom festgestellten Sachverhalt aus und negiert vor allem die Feststellung, dass eine Gefährdung des Kindeswohls wahrscheinlich ist, wenn das Kind bei einer Rückführung nach Santorin von der Mutter getrennt wird. Der Revisionsrekurswerber bezieht sich auf die im Rahmen der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichts gemachten Ausführungen, beim Alter des Kindes von zweieinhalb Jahren sei zu erwarten, dass das Kind nach einer gewissen Eingewöhnungszeit seine seelische Ausgeglichenheit wieder finden werde. Erfahrungsgemäß würden sich Kinder in diesem Alter bei entsprechender Unterstützung relativ schnell an geänderte Situationen anpassen (vgl , RIS-Justiz RS0112662 [T2]).
Diese Ausführungen stehen der zitierten Feststellung nicht entgegen, setzen sie doch gerade voraus, dass der Minderjährige nicht von seiner Mutter getrennt wird. Davon ausgehend ist aber dem Rekursgericht zuzustimmen, dass auch im Fall, dass die Mutter das Kind in den väterlichen Lebensbereich begleitet und in weiterer Folge dort bleibt, aufgrund der dadurch zu erwartenden psychischen...