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iFamZ 6, November 2009, Seite 337

Das erfolgreiche Abstammungsverfahren

Ein Überblick für die Praxis

Christa Zemanek

Der folgende Beitrag stellt die schriftliche Fassung des im Rahmen der iFamZ-Tagung 2008 von der Autorin gehaltenen Vortrags dar – ergänzt um einige Anmerkungen auf wichtige Entscheidungen des OGH. Darin wird der Versuch unternommen, das auch seit Inkrafttreten des AußStrG immer noch recht komplexe Abstammungsrecht bzw seine verfahrensförmige Durchsetzung möglichst übersichtlich und praxisgerecht darzustellen.

I. Wesentliche Rechtsquellen

Mit dem Familien- und Erbrechtsänderungsgesetz 2004 (BGBl I 2004/58; kurz: FamErbRÄG) hat das Abstammungsverfahren eine weitgehende Änderung erfahren. Endlich war nach Anrufung des VfGH Kindern in jedem Fall ein eigenes Recht auf Geltendmachung ihrer Abstammung geschaffen und die Einschaltung des Staatsanwaltes in diesen Verfahren beseitigt worden. Mit dem Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (BGBl I 2003/111; kurz: AußStrG) wurde das Abstammungsverfahren vom streitigen ins außerstreitige Verfahren übernommen.

II. Verfahren

Nach wie vor gibt es zwei Arten von Verfahren, die entsprechend der in § 138 ABGB normierten Vaterschaft – in unserer gesellschaftlichen Realität immer noch mit dem Ehemann der Mutter als dem häufigsten ...

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