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iFamZ 4, August 2023, Seite 215

Kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld für Grenzgängerin nach Liechtenstein

iFamZ 2023/151

Art 11 VO (EG) 883/2004; Art 60 Abs 1 VO (EG) 987/2009

Da Liechtenstein keine dem österreichischen einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld vergleichbare Leistung kennt, kommt es zu keiner „Familienbetrachtungsweise“, nach der ein Anspruch der Mutter auf Kinderbetreuungsgeld in Österreich auch von dem in Österreich beschäftigten Vater des Kindes abgeleitet werden könnte. Ohne Familienbetrachtungsweise ist für die Beurteilung der Leistungszuständigkeit allein entscheidend, in welchem Staat die Grenzgängerin beschäftigt ist (hier: Leistungszuständigkeit Liechtensteins).

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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