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Kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld für Grenzgängerin nach Liechtenstein
iFamZ 2023/151
Art 11 VO (EG) 883/2004; Art 60 Abs 1 VO (EG) 987/2009
Da Liechtenstein keine dem österreichischen einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld vergleichbare Leistung kennt, kommt es zu keiner „Familienbetrachtungsweise“, nach der ein Anspruch der Mutter auf Kinderbetreuungsgeld in Österreich auch von dem in Österreich beschäftigten Vater des Kindes abgeleitet werden könnte. Ohne Familienbetrachtungsweise ist für die Beurteilung der Leistungszuständigkeit allein entscheidend, in welchem Staat die Grenzgängerin beschäftigt ist (hier: Leistungszuständigkeit Liechtensteins).