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iFamZ 4, August 2023, Seite 232

Witwenversorgungsbezug nach § 18 Abs 1a BB‑PG nach Scheidung der Ehe

iFamZ 2023/168

§ 69a EheG

Um einen Witwenversorgungsgenussanspruch nach dem BB-PG zu erhalten, sind regelmäßige Unterhaltszahlungen des verstorbenen ÖBB-Bediensteten im letzten Jahr vor dessen Tod an den früheren Ehegatten notwendig, wenn der Anspruch nicht auf einem formellen Rechtstitel beruht. Diese Unterhaltszahlungen müssen zudem auch auf einer gerichtlichen Verpflichtung beruhen. Eine Unterhaltsvereinbarung ist gem § 69a Abs 1 EheG in der Regel dem gesetzlichen Unterhalt gleichzuhalten, für die ebenfalls die Umstandsklausel gilt. Ein nachträglicher Unterhaltsanspruch der Ehegattin kann trotz eines im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung abgegebenen Unterhaltsverzichts bestehen, wenn sich ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverschuldet verschlechtern. Im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung kann die Verschlechterung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse auch ohne eine Notsituation vorliegen, sodass das Existenzminimum (Ausgleichszulagenrichtsatz) keine zwingende Obergrenze für die Höhe eines allfälligen Unterhaltsanspruchs bildet.

Die Klägerin war seit mit dem bei den ÖBB beschäftigten P.C. verheiratet. Die Ehe wurde mit Beschluss des LG Innsbruck vom im Einvernehmen gem § 55a EheG ...

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