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iFamZ 4, August 2023, Seite 201

Änderung der Obsorge (nur) bei erheblicher Umstandsänderung

iFamZ 2023/135

§ 180 Abs 3 ABGB

Die nachträgliche Änderung einer bestehenden Obsorgeregelung setzt keine Gefährdung des Kindeswohls voraus, doch muss eine gewichtige Veränderung der für die Obsorgeentscheidung relevanten Umstände eingetreten sein, die eine Neuregelung der Obsorge geboten erscheinen lassen.

(…) 2.1. Ist die Obsorge endgültig geregelt, kann nach § 180 Abs 3 ABGB ein Elternteil bei Gericht eine Neuregelung der Obsorge beantragen, wenn sich die Verhältnisse maßgeblich geändert haben. (…)

S. 2022.2. Eine sinnvolle Ausübung der Obsorge beider Elternteile setzt nach stRsp (RIS-Justiz RS0128812) ein gewisses Mindestmaß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus. Um Entscheidungen gemeinsam im Sinn des Kindeswohls treffen zu können, ist es erforderlich, in entsprechend sachlicher Form Informationen auszutauschen und einen Entschluss zu fassen. Es ist notwendig, dass Erziehungs- und Betreuungsmaßnahmen besprochen werden, die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes möglichst übereinstimmend beurteilt werden und sich die darauf beziehenden Entscheidungen der Elternteile nicht regelmäßig widersprechen (5 Ob 3/23m mwN). Zu beurteilen ist daher, ob bereits jetzt eine entsprechende Gesprächsba...

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