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iFamZ 4, August 2023, Seite 222

Ablehnung der Bestellung zum Rechtsbeistand

iFamZ 2023/156

§ 275 Z 3 ABGB; § 119 AußStrG

Dem Rechtsbeistand kommt iZm seiner eigenen Bestellung eine von der betroffenen Person unabhängige Verfahrensstellung zu. Die § 273 f ABGB, die die Auswahl des Erwachsenenvertreters regeln, sind auch auf die Auswahl eines Rechtsbeistands im Verfahren anzuwenden. § 275 Z 3 ABGB gestattet es ua einem Rechtsanwalt, die Übernahme einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung abzulehnen, wenn sie ihm unter Berücksichtigung seiner persönlichen, familiären, beruflichen und sonstigen Verhältnisse nicht zugemutet werden kann, was bei mehr als fünf gerichtlichen Erwachsenenvertretungen vermutet wird. Diese Vermutungsregel spricht dafür, dass der konkrete Rechtsanwalt ab fünf Erwachsenenvertretungen bereits ausreichend mit Erwachsenenschutzangelegenheiten ausgelastet ist. Jede weitere Befassung in diesen Angelegenheiten, und sei es auch „nur“ iZm der Tätigkeit eines Rechtsbeistands, würde den vorgegebenen Rahmen sprengen; es sei denn, besondere Umstände – die vom Gericht festzustellen wären – könnten die gesetzliche Vermutung entkräften.

[1] Das Erstgericht bestellte im Verfahren zur Prüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters für die Betroffene einen Re...

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