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iFamZ 4, August 2023, Seite 215

Leistungszuständigkeit für pauschales Kinderbetreuungsgeld

iFamZ 2023/150

Art 68 Abs 1 lit a VO (EG) 883/2004

Ist der Vater des Kindes im maßgeblichen Zeitraum in Österreich beschäftigt und die – mit dem Kind in Polen lebende – Mutter dort tatsächlich nicht erwerbstätig, ist Österreich vorrangig leistungszuständig und hat der Mutter das pauschale Kinderbetreuungsgeld nach Polen zu exportieren.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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