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iFamZ 4, August 2023, Seite 212

Elternunterhalt und Sozialhilfeleistungen

iFamZ 2023/147

§ 234 ABGB; § 17, 23 TMSG

Da die Unterhaltspflicht des Kindes gegenüber der Mutter der des früheren Ehegatten der Mutter im Rang nachsteht, ist im Unterhaltsverfahren der Mutter gegen das Kind das Ausmaß des vorrangigen nachehelichen Unterhaltsanspruchs als Vorfrage zu klären. Die „aufgeschobene“ Legalzession im Tiroler Mindestsicherungsgesetz (TMSG) schließt die Anrechnung der der unterhaltsberechtigten Mutter gewährten Sozialleistungen als deren Eigeneinkommen aus.

Die Antragstellerin Dr. G. ist die Mutter der Antragsgegnerin A. Am begehrte die Antragstellerin, die Antragsgegnerin zur Zahlung von 10.800 € an rückständigem Unterhalt für die Zeit von bis zuzüglich Zinsen und zu einem monatlichen Unterhalt ab von 300 € zu verpflichten.

Die Antragsgegnerin wandte – zusammengefasst – ein, die Unterhaltspflicht von Nachfahren sei nur subsidiär, primär treffe diese den Ehegatten sowie früheren Ehegatten sowie die Vorfahren des Unterhaltsberechtigten. S. 213Der Vater der Antragstellerin lebe noch, über den Unterhaltsanspruch der Antragstellerin gegenüber ihrem früheren Ehegatten sei ein Unterhaltsverfahren anhängig. Die Antragstellerin habe ferner einen Sohn, der mit ihr (d...

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