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Zweckmäßige Krankenbehandlung zur Abschwächung der Abortusgefahr
iFamZ 2023/148
Wird eine immunologische Abweichung, aufgrund derer die Versicherte in Bezug auf eine mögliche Schwangerschaft die Neigung zu habituellem Abort aufweist, durch die Gabe des Immunglobulin (Ig) Vena günstig beeinflusst, sodass eine In-vitro-Fertilisation erfolgversprechend möglich ist, liegt eine zweckmäßige Krankenbehandlung vor, für die Kostenerstattung gebührt, selbst wenn die bisherige wissenschaftliche Datenlage zu Ig Vena kontroversiell ist, jedoch seine Anwendung bei rekurrentem Implantationsversagen und wiederholtem Abortusgeschehen national und international eine seit Jahren gelebte Praxis in vielen Fertilitätszentren ist.