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Inventarisierung eines Bestandrechts, das einer Sondernachfolge unterliegt
iFamZ 2014/196
§ 15 KlGG
1. Ein Bestandrecht ist grundsätzlich ein vererbliches Vermögensrecht, das einen Wert haben kann und daher im Verlassenschaftsverfahren zu inventarisieren und zu schätzen ist.
2. Besteht allerdings eine Sonderrechtsnachfolge, kommen Inventarisierung und Schätzung mangels Zugehörigkeit des Bestandrechts zum Verlassenschaftsvermögen nicht in Betracht.
3. Das Eintrittsrecht gem § 15 KlGG stellt eine solche Sonderrechtsnachfolge dar.
Die als Tochter des verstorbenen A pflichtteilsberechtige Klägerin hält in ihrer außerordentlichen Revision den Standpunkt aufrecht, die Beklagte habe – als dessen Witwe und Alleinerbin – nicht nur das auf den Grundstücken 1896/1 und 1896/2 der EZ XY Grundbuch Z erbaute Superädifikat geerbt; vielmehr sei im Erbweg auch das zwischen dem Verstorbenen und (…) abgeschlossene Pachtverhältnis auf die Beklagte übergegangen. Da dieses für den Verstorbenen und nunmehr für die Beklagte als dessen Witwe einen deutlich reduzierten Bestandzins vorsieht, hätte dessen „Schattenwert“ von 150.000 Euro in den Nachlass aufgenommen werden müssen, wodurch sich der Pflichtteilsanspruch der Klägerin um ein Drittel erhöht hätte.
1. Der Klägerin ist...