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Keine bücherliche Sicherstellung für Forderungen des Sachwalters
iFamZ 2014/183
Die zukünftigen Aufwandsersatz- und Entlohnungsforderungen eines Sachwalters können nicht durch die Einverleibung eines Pfandrechts auf der Liegenschaft des Betroffenen bücherlich sichergestellt werden. Ein dahingehender Antrag des Sachwalters ist abzuweisen.