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iFamZ 5, Oktober 2014, Seite 243

Ablehnende Haltung eines zehnjährigen Kindes rechtfertigt noch nicht (per se) Einschränkung der Kontakte zum Vater

iFamZ 2014/171

§ 187 Abs 1 ABGB nF; §§ 62 Abs 1, 107 Abs 2 AußStrG

Die ablehnende Haltung eines zehnjährigen Kindes zu den Besuchen beim Vater rechtfertigt noch nicht (per se) die Einschränkung der Kontakte. Der Gefahr der Entfremdung kann durch eine vorläufig eingeräumte Besuchsbegleitung entgegengewirkt werden.

Die Vorinstanzen gingen im Hinblick darauf, dass bereits längere Zeit kein persönlicher Kontakt zwischen dem Vater und den Kindern stattgefunden hatte, davon aus, dass dem Vater bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung zumindest ein begleitetes Kontaktrecht einzuräumen sei, um einer weiteren Entfremdung entgegenzuwirken.

Das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen Eltern und Kindern ist ein allgemein anzuerkennendes Menschenrecht. Darüber hinaus ist aber ein Mindestmaß persönlicher Beziehungen eines Kindes zu beiden Elternteilen höchst erwünscht und im Dienst der gesunden Entwicklung des Kindes allgemein gefordert. Den Eltern steht das Recht auf persönlichen Verkehr nur insoweit nicht zu, als die Ausübung des Rechts das Wohl des Kindes gefährdet (RIS-Justiz RS0047754). Die gänzliche Unterbindung des persönlichen Kontakts zwischen einem Elternteil und seinem Kind hat die Ausnahme zu sein...

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