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Familienvermögensplanung nach schweizerischem Recht
Ehe- und Erbrecht und familienrechtliche Bindungen
Im folgenden Beitrag werden schematisch die für die Vermögensplanung wichtigsten Merkmale des schweizerischen Ehe-, eingetragenen Partnerschafts- und Erbrechts sowie die daraus resultierenden hauptsächlichen Planungsmöglichkeiten und -beschränkungen dargestellt. Die Lage der inoffiziellen Lebensgemeinschaften wird einbezogen, und Steuer- sowie international-privatrechtliche Fragen werden gelegentlich gestreift. Insgesamt ist das Schweizer Privatrecht planungsfreundlich.
I. Allgemeines zur Vermögensplanung mittels und innerhalb des Schweizer Rechts
Personen-, Familien-, Sachen-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht, wie auch das IPR, sind ausschließlich Bundeskompetenz; auf diesen Gebieten gelten die gleichen Bestimmungen für die gesamte Schweiz. Das für die Vermögensplanung auch wichtige Steuerrecht ist zT Bundes-, zT kantonale Kompetenz.
Die Rechtsgebiete, auf die sich dieser Beitrag konzentriert, sind hauptsächlich im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Die Vielfalt von Möglichkeiten zur Vermögensplanung, die das Ehe- und das Erbrecht bieten, entstammen Rechtsinstituten mehrerer den Landessprachen entsprechender Rechtssysteme, insb des römischen Rechts, des napoleonischen Code civil und der...