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iFamZ 5, Oktober 2014, Seite 240

Unterhaltsanspruch des Kindes in der Studieneingangs- und Orientierungsphase

iFamZ 2014/163

§ 231 ABGB

Strittig ist das Weiterbestehen der Unterhaltspflicht des Vaters (794 Euro monatlich) ab für seinen volljährigen, studierenden Sohn.

Der Sohn wechselte nach dem dritten Semester des (ersten) Studiums im März 2013 sein Studium. Im Sommersemester 2013 besuchte er im zweiten Studium die Lehrveranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) und legte am die Modulprüfung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftssoziologie“ mit der Note Befriedigend ab. Die restlichen in der STEOP vorgesehenen zwei Teilprüfungen wurden von ihm aufgeschoben; er plante, sich mit einem Buchhaltungspraktikum im August 2013 das Basis- und Praxiswissen für die Prüfung anzueignen, sowie „durch Pauken von Matheformeln“ im September 2013 das Mathematikwissen zu vertiefen, um die zwei restlichen Teilprüfungen im Herbst 2013 bei einem eventuellen Zwischentermin oder im Dezember 2013 in einem „Toleranzsemester“ erfolgreich ablegen zu können. Die STEOP des zweiten Studiums kann durchschnittlich nicht in nur einem Semester absolviert werden.

Das Erstgericht gab dem Unterhaltsenthebungsantrag des Vaters für den Zeitraum ab statt; das Rekursgericht wies...

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