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Übertragung der Alleinobsorge an den Vater; kein absoluter Vorrang der Mutter bei Kleinkindern
iFamZ 2014/176
Es besteht kein absoluter Vorrang der Mutter bezüglich der Pflege und Erziehung von Kleinkindern. Die Kontinuität der Erziehung beinhaltet die Pflegeperson, die räumliche Umgebung und das soziale Umfeld.
Im Juni 2012 verließ die Mutter mit ihren nun fast sieben bzw knapp über fünf Jahre alten Töchtern Österreich und reiste nach Kalifornien. Im Zuge eines vom Vater wegen der Verbringung der Kinder eingeleiteten Verfahrens nach dem HKÜ vereinbarten die Eltern vor dem zuständigen Gericht in Kalifornien am , dass die Mutter mit den Kindern nach Österreich zurückkehren und die Kinder beim Vater wohnen sollten. Seit befinden sich die Kinder in ausschließlicher Pflege und Erziehung des Vaters in Baden. Die Mutter verließ am überraschend Österreich und kehrte nach Kalifornien zurück. Sie reiste lediglich zu den Gerichtsterminen in diesem Verfahren an.
Die Vorinstanzen übertrugen dem Vater die Alleinobsorge für die Minderjährigen.
1. Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, welchem Elternteil bei Gegenüberstellung der Persönlichkeiten, Eigenschaften und Lebensumstände die Obsorge für das Kind übertragen werden soll, ist immer eine solche des Ei...