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iFamZ 5, Oktober 2014, Seite 251

Die Mär der wirtschaftlichen Sicherheit von ex lege mündelsicheren Anlageformen

Der Schuldenschnitt bei der Hypo Alpe Adria und seine Auswirkungen auf die Praxis

Thomas Trentinaglia und Derya Trentinaglia

Mit dem Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International AG (HaaSanG) erklärte der Gesetzgeber Ansprüche von Anleihegläubigern gegen die Hypo Alpe Adria Bank International AG (HAA) und die Ex-lege-Ausfallsbürgschaft des Landes Kärnten per Gesetz für erloschen. Dieser Beitrag skizziert die rechtlichen Grundlagen der (erloschenen) Haftung und des Schuldenschnitts sowie die dagegen sprechenden verfassungs- und unionsrechtlichen Bedenken, ohne auf diese Rechtsfragen im Detail einzugehen. Dargestellt werden die Rechtsschutzmöglichkeiten eines Mündels, dessen gesetzlicher Vertreter auf die Mündelsicherheit der Anleihen der HAA vertraute. Zum Schluss bleibt die Erkenntnis, dass die gesetzliche Mündelsicherheit nach ABGB nicht unbedingt mit wirtschaftlicher Sicherheit gleichzusetzen ist.

I. Ausgangslage

Teilschuldverschreibungen von Anleihen, für deren Verzinsung und Rückzahlung der Bund oder eines der Länder haftet, sind gem § 217 Z 1 ABGB zur Anlegung von Mündelgeld geeignet. Das nahm man bis vor Kurzem auch für Anleihen an, die von der HAA begeben wurden, weil der Kärntner Landesgesetzgeber die Haftung des Landes Kärnten für Verbindlichkeiten der HAA als Ausfallsbürge gesetz...

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