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Aus der Erbrechtspraxis des Dr. M.
Der Umfang des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten bei Vorhandensein von (vorverstorbenen) Geschwistern
Das gesetzliche Erbrecht erweckt den Anschein, eine „einfache“ erbrechtliche Materie zu sein. Dass das nicht immer so ist, soll anhand des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten bei Vorhandensein von Erbberechtigten in der zweiten Parentel gezeigt werden.
Ausgangspunkt des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten ist § 757 Abs 1 ABGB.
Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten neben Nachkommen des Erblassers ist unproblematisch; die rechtlich kniffligen (und de lege ferenda auch rechtspolitisch brisanten) Fragen stellen sich vielmehr bei Vorhandensein von Verwandten in der zweiten Parentel. Dem ist die in § 757 Satz 2 und 3 normierte Überlegung des Gesetzgebers zugrunde zu legen, wonach der Ehegatte nicht nur seinen „fixen“ Anteil von zwei Dritteln erhalten soll, sondern bei Vorhandensein bestimmter „entfernter“ Verwandter auch zusätzlich deren (hypothetischen) Anteil. Satz 3 wurde mit dem FamErbRÄG 2004 neu eingeführt und sieht – als in der Praxis zahlenmäßig wichtige Bestimmung – den Vorzug des Gatten gegenüber Neffen und Nichten vor. Das erbrechtliche Verhältnis der lebenden zu den vorverstorbenen Geschwistern ist allerdings nicht immer ganz stimmig, wie folgender an mich herangetragener und leicht vereinfa...