UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 230
Literatur
Dokalik, Die neue Bilanz-Richtlinie 2014/34/EU und ihre Umsetzung in österreichisches Recht, RWZ 2013, 297; Bertl/Hirschler, Unterlassene Zuschreibungen und unversteuerte Rücklagen nach dem RÄG 2014, RWZ 2014, 359; Dokalik/Hirschler, RÄG 2014 – Reform des Bilanzrechts, SWK-Spezial (2015); Knopper, RÄG 2014, Bilanzierung von Einzelabschlüssen ab 2016 (2015); Wolf, Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014, RdW 2015, 50.
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Unverst RL dürfen für GJahre, die nach dem beginnen (§ 906 Abs 28 und 31), nicht mehr ausgewiesen werden. § 230 (wie auch § 205) ist durch das RÄG 2014 gestrichen worden. Zum Übergangsrecht s § 906 Abs 31 und Hilber § 198 Rz 1a zu § 198 Abs 1.