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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 216 Vorlage von Unterlagen auf Datenträgern

Robert Fucik

Übersicht der Kommentierung


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I.
Einleitung
1, 2
II.
Tatbestand
3, 4
III.
Rechtsfolge
57

I. Einleitung

1

§ 216 sieht für Fälle, in denen unternehmensbezogene Unterlagen ausschließlich auf Datenträgern festgehalten sind, anlässlich der Einsichtsgewährung spezifische Pflichten vor. Die Ermächtigung zur derartigen Aufbewahrung ergibt sich nun aus § 190 Abs 5 (idF HaRÄG, davor § 189 Abs 3). Das Zitat wurde allerdings erst mit dem RÄG 2014 entspr angepasst. Bei Einsatz der EDV (oder Mikroverfilmung) lässt sich die traditionelle Einsicht nicht vornehmen; die Bestimmung des § 216 bezweckt die Erhaltung der traditionellen Beweisfunktion der unternehmerischen Rechnungslegung.

2

Vorläufer sind § 47 Abs 2 HGB (BGBl 1973/577 vor dem RLG) und § 216 HGB (vor dem HaRÄG); entspr Regelungen in D bietet § 261 dHGB. Vergleichbare Vorschriften im Steuerrecht sind in den § 131 f BAO enthalten.

II. Tatbestand

3

§ 216 ist anzuwenden, soweit den Untnr eine Pflicht zur Einsichtsgewährung trifft, also über die Fälle der § 213 ff hinaus für alle im Zivilrecht oder Zivilverfahrensrecht begründeten Fälle, nicht aber im Verfahren nach der StPO oder dem FinStrG.

4

Die Bestimmung umfasst al...

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