Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 216 Vorlage von Unterlagen auf Datenträgern

Robert Fucik

Übersicht der Kommentierung


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I.
Einleitung
1, 2
II.
Tatbestand
3, 4
III.
Rechtsfolge
57

I. Einleitung

1

§ 216 sieht für Fälle, in denen unternehmensbezogene Unterlagen ausschließlich auf Datenträgern festgehalten sind, anlässlich der Einsichtsgewährung spezifische Pflichten vor. Die Ermächtigung zur derartigen Aufbewahrung ergibt sich nun aus § 190 Abs 5 (idF HaRÄG, davor § 189 Abs 3). Das Zitat wurde allerdings erst mit dem RÄG 2014 entspr angepasst. Bei Einsatz der EDV (oder Mikroverfilmung) lässt sich die traditionelle Einsicht nicht vornehmen; die Bestimmung des § 216 bezweckt die Erhaltung der traditionellen Beweisfunktion der unternehmerischen Rechnungslegung.

2

Vorläufer sind § 47 Abs 2 HGB (BGBl 1973/577 vor dem RLG) und § 216 HGB (vor dem HaRÄG); entspr Regelungen in D bietet § 261 dHGB. Vergleichbare Vorschriften im Steuerrecht sind in den §§ 131 f BAO enthalten.

II. Tatbestand

3

§ 216 ist anzuwenden, soweit den Untnr eine Pflicht zur Einsichtsgewährung trifft, also über die Fälle der §§ 213 ff hinaus für alle im Zivilrecht oder Zivilverfahrensrecht begründeten Fälle, nicht aber im Verfahren nach der StPO oder dem FinStrG.

4

Die Bestimmung umfasst a...

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