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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 211 Wertansätze von Passivposten

Gerd Konezny

MinEntw Gold-Plating

6. In § 211 Abs. 1 werden im dritten Satz die Wendung „Abfertigungsverpflichtungen, Pensionen Jubiläumsgeldzusagen“ durch das Wort „Pensionen“ ersetzt und wird folgender Satz angefügt:

„Für Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen, Jubiläumsgeldzusagen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen kann der Betrag auch durch eine finanzmathematische Berechnung ermittelt werden, sofern dagegen im Einzelfall keine erheblichen Bedenken bestehen.“

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