UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 185 Andere Auflösungsgründe
Literatur
Kastner, Gesellschafterwechsel und ähnliche Änderungen bei der stillen Gesellschaft, JBl 1964, 113; W. Jud/Grünwald, Die Beteiligungsfondsgesellschaft als stiller Gesellschafter bei Insolvenz des Beteiligungsunternehmens, GesRZ 1987, 78, 118; C. Nowotny, Das Schicksal stiller Fondsbeteiligungen im Ausgleich des Unternehmers, ÖBA 1988, 661; Bollenberger, Konkurs einer Bank: Müssen Kreditkunden vorzeitig zurückzahlen? RdW 1995, 252; Stern, Verschmelzung von Kapitalgesellschaften und Stille Beteiligung, ÖJZ 1997, 87; Trenker, Vermögensstruktur einer Bau-ARGE und ihre insolvenzrechtlichen Probleme, ZRB 2014, 111. – S weiters die Nw bei § 184.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | |
II. | Zeitablauf | |
III. | Einvernehmliche Auflösung | |
IV. | Zweckerreichung (Abs 1) | |
V. | Tod des Unternehmers (Abs 2 S 1) | |
VI. | Konkurs (Abs 2 S 1) | |
VII. | Fürsorgepflicht (Abs 2 S 2) |
I. Einführung
1
Die Bestimmung regelt in Ergänzung zur Kündigung in § 184 (§ 184 Rz 2 ff) mit der Zweckerreichung, dem Tod des Inhabers und Konkurs eines Gfters weitere Beendigungsgründe der stGes. Implizit wird auch Zeitablauf (Abs 1), nicht dagegen einvernehmliche Beendigung und Konfusion genannt. Selbstv...